Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Stiftung Bürger für Leipzig. Das Vermögen der Stiftung bildet eine ständige Quelle zur Unterstützung von Projekten.
Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Darüber wachen die Stiftungsorgane (Vorstand, Stiftungsrat), unabhängige Wirtschaftsprüfer, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet.
Der Mindestbetrag für eine Zustiftung beträgt einmalig 500 € für natürliche Personen und 5.000 € für juristische Personen wie zB Unternehmen. Es ist möglich, die Zustiftung in Raten zu zahlen.
Mit einer Zustiftung werden Sie Stifter bzw. Stifterin und damit Mitglied der Stifterversammlung. Der Status als Stifter bzw. Stifterin ist nicht verpflichtend für weitere Aktivitäten. Sie können jedoch im Rahmen der jährlichen Stifterversammlung die grundsätzliche Ausrichtung der Stiftung mitbestimmen.
Ab einem Betrag von 20.000 Euro können Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung „Bürger für Leipzig“ errichten.
Eine solche Treuhandstiftung ist - da sie nicht rechtsfähig ist - innerhalb kurzer Zeit zu errichten. Sie benötigt eine eigene Steuernummer, aber keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht.
Wir helfen Ihnen gern, die Gründungsdokumente zu erarbeiten. Außerdem stehen die Gremien der Bürgerstiftung auf lange Sicht zur Verfügung, Ihren Stifterwillen zu vollziehen. Gern können Sie sich dabei aktiv einbringen, solange Sie dies möchten.
Eine Treuhandstiftung ist auch in einem zweistufigen Verfahren zu errichten: zum Beispiel wenn Sie die Stiftung zu Lebzeiten errichten und über Ihr Testament einen weiteren Betrag der Stiftung zufallen lassen wollen.
Eine spezielle Form der Zustiftung ist die Bildung eines Fonds im Rahmen der Stiftung. Dies kommt in Betracht, wenn ein größerer Betrag zugestiftet werden soll, dessen Erträge nur für ausgewählte Zwecke der Stiftung verwendet werden sollen. Die Zustiftung geht direkt in den Grundstock der Stiftung ein, sie muss aber dauerhaft und nachvollziehbar erkennbar sein. Der Stifter ist bei der Auswahl seines Stiftungszweckes an die bereits bestehenden Zwecke der Stiftung Bürger für Leipzig gebunden.
Sie können einen solchen Fonds mit Ihrem Namen verbinden und damit dauerhaft als Stifter im Gedächtnis der Stadtgeschichte bleiben.
Beispiel: Unser Bildungsfonds - offen für Zustiftungen
Für die bisher geleistete Arbeit im Bereich Bildung wurde unsere Stiftung am 11. März 2009 in Berlin mit dem Förderpreis der Aktiven Bürgerschaft 2009 ausgezeichnet. Wir haben den Förderpreis mit 15.000 Euro als Zustiftung für den Bildungsfonds genutzt, der damit auf 30.000 Euro wächst. Mit den Erträgen fördern wir die musikalische Bildung von sozial benachteiligten Kindern.
Den Fonds hat die Band TokioHotel 2007 mit 12.000 Euro gegründet. Die Stiftung hat aus Eigenmitteln 3.000 Euro zugegeben.
Beispiel: Unser Umweltfonds - ebenfalls offen für Zustiftungen
Für Umweltprojekte können wir die Erträge aus 100.000 Euro verwenden. In der Regel wird jährlich ein Umweltpreis ausgeschrieben, die Preisträger werden im Rahmen des Agendapreises ermittelt. Das Kapital ist bei der Umweltbank in zwei Wertpapieren angelegt, um auch auf diese Weise einen umweltgerechten Umgang mit dem Stiftungsvermögen zu praktizieren.
Wenn Sie die Stiftung „Bürger für Leipzig“ in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall z. B. auf die Stiftung Bürger für Leipzig möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).
Zuwendungen in den Grundstock einer Stiftung können bis zu 1 Million Euro über 10 Jahre verteilt (bei Verheirateten jeweils 1 Million) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt das auch nach Ablauf des Gründungsjahres der Stiftung.
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Foto: Thorben Wengert / Pixelio
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* Dr. med. Robert Hoke
* Reimar Mackrodt
* Ingrid Rahmen
* Heike und Ansgar König
* Hartmut Reichmann
* Eckhard Janke und Dr. Ingrid Janke
* DIE LINKE Fraktion im Stadtrat Leipzig
* Metallbau Reim GmbH
* Dr. Barbara Höll, MdB
* Dr. Leonhard Brier und Gisela Brier
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* Prof. Dr. Joachim Barth
* Dr. Barbara Schmidt
* Dr. Ingrid Janke und Eckhard Janke
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